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Lohnsteuer | Auszahlung des Urlaubsgelds in Form von Warengutscheinen kein Sachlohn
Die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn setzt nach dem NWB KAAAC-77624 voraus, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn gewährt. Ob ein Anspruch auf Barlohn oder Sachlohn besteht, ist auf den Zeitpunkt bezogen zu entscheiden, zu dem der Arbeitnehmer über seinen Lohnanspruch verfügt. – Anmerkung: Das Steuersparmodell „Lohnsteuerfreies Urlaubsgeld” hat so nicht funktioniert und kann auch nicht erfolgreich sein, solange der Barlohnumwandlung ein Anspruch auf Urlaubsgeld zugrundeliegt. Mit der Wahl zwischen mehreren möglichen Leistungen gilt zwar die entsprechende Einzelleistung nach § 263 Abs. 2 BGB als von Anfang an allein geschuldet. Weil diese Wahlmöglichkeit allerdings den Anspr...