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Finanzgerichtsordnung | Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage
Die Zulässigkeit einer Nichtigkeits-Feststellungsklage (§ 41 FGO) ist nicht davon abhängig, dass der Kläger vor der Klageerhebung ein entsprechendes Antragsverfahren nach § 125 Abs. 5 AO beim Finanzamt durchgeführt hat. Nichts anderes gilt regelmäßig auch dann, wenn der Steuerpflichtige zunächst (freiwillig) einen derartigen Antrag beim Finanzamt gestellt hat, jedoch das Ergebnis der Bescheidung vor Klageerhebung nicht abwartet ( NWB QAAAC-77622).