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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 255

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

von Werner Siegle, Steuerberater, Schorndorf

Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes ist die bisherige Ansparabschreibung durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt worden. Im Gegensatz zur Ansparabschreibung sind auch gebrauchte Wirtschaftsgüter begünstigt, der Höchstbetrag für den Abzugsbetrag wurde auf 200 000 € erhöht.

Neu ist die außerbilanzielle Behandlung dieses Abzugsbetrags sowie die rückwirkende Korrektur im Falle einer nicht vorgenommenen Investition. Für nach dem angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten für geplante Anschaffungen der nachfolgenden drei Jahre gewinnmindernd abgezogen werden. Eine deutliche Verschlechterung ist bei Betrieben mit Einnahmen-Überschussrechnung eingetreten, denn hier darf der Gewinn ohne Abzug des Investitionsabzugsbetrags jetzt nur noch 100 000 € betragen. Die Sonderabschreibung des § 7g Abs. 5 EStG ist dagegen flexibler gestaltet worden, da die vorherige Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nicht erforderlich ist.

Fall 1

Bildung von Investitionsabzugsbeträgen
Einzelunternehmer A beabsichtigt Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG zu ...