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BBB Nr. 5 vom Seite 157

Änderungen im britischen Limited-Recht – Mini-GmbH kommt später

Können Sie die Limited Existenzgründern empfehlen?

von Dirk Beyer, Köln

Der deutsche Gesetzgeber lässt sich für die Verabschiedung des Gesetzes zur haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft („Mini-GmbH”) mindestens bis Sommer 2008 Zeit. Ausländische EU-Kapita­l­gesellschaften wie die Limited bleiben daher zurzeit die einzige Möglichkeit für Existenzgründer, ohne Stammkapital eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Im Rahmen einer Existenzgründungsberatung und für Ihre Mandanten mit bereits bestehender Limited sollten Sie die aktuellen und baldigen Neuregelungen im englischen Limited-Recht berücksichtigen.

I. Bisheriger Vergleich mit der Mini-GmbH

In BBB 10/2007 S. 304 ff. verglich der Autor die Limited mit der – aus damaliger Sicht – zum geplanten Mini-GmbH (einer GmbH-Variante mit nur 1 Euro Mindeststammkapital). Im Ergebnis war der Mini-GmbH der Vorzug zu geben:

  • Dieses Ergebnis beruhte zunächst auf der Erwägung, dass mit der Limited zu viele wirtschaftliche und rechtliche Unwägbarkeiten verbunden sind, die kostenintensiven Beratungsbedarf im englischen Gesellschafts- und Steuerrecht auslösen können. Den geringen Startkosten steht das Risiko hoher künftiger Kosten gegenüber.

  • Weiterhin hat die Limited ...