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Bildung einer Pensionsrückstellung nur durch den zusagenden Arbeitgeber
Eine GmbH darf gem. NWB WAAAC-62158 (BFH/NV 2007 S. 2278) eine Pensionsrückstellung nur für Anwartschaften aus einer von ihr selbst erteilten Versorgungszusage bilden, nicht aber für die Versorgungszusage aus dem Arbeitsverhältnis zu einer anderen GmbH, deren Anteile sie erworben hat (Bezug: § 6a EStG).