Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 8 vom Seite 293

Mehr- oder Minderabführungen in organschaftlicher Zeit – Die Neuregelung des § 14 Abs. 4 KStG

von Richter am FG Stefan Kolbe, M. Tax, Berlin/Cottbus

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber die steuerliche Behandlung von organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen neu geregelt. Hintergrund war eine für den Gesetzgeber ungeliebte BFH-Rechtsprechung. Der Beitrag stellt die Neuregelung dar und würdigt diese kritisch.

Kernfragen
  • Wie ist die Neuregelung des § 14 Abs. 4 KStG zu werten?

  • Was gilt zum zeitlichen Anwendungsbereich der Neuregelung?

  • Ergeben sich aus dem zeitlichen Anwendungsbereich verfassungsrechtliche Bedenken?

I. Vorbemerkungen: Mehr- oder Minderabführungen bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Organschaft

Zwar ist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags i. S. des § 291 Abs. 1 AktG zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger Voraussetzung, jedoch bestimmt § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG als grundsätzliche Rechtsfolge, dass das Einkommen der Organgesellschaft – und nicht der nach Maßgabe des Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinn/übernommene Verlust – dem Organträger zuzurechnen ist. Da jedoch in dem handelsrechtlichen Ergebnis des Organträgers der nach dem Gewinnabführungsvertrag abgeführte Gewinn bzw. übernommene Verlust der Organgesellschaft bereits enthalten ist, muss dieser Gewinn bzw. Verlust für die Z...