Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 8 vom Seite 419 Fach 11a Seite 1176

Die EuGH-Rechtsprechung im Bereich der direkten Steuern und ihr Einfluss auf das deutsche Steuerrecht

Sabine Sydow

Der EuGH ist im Bereich der nicht harmonisierten direkten Steuern in den letzten Jahren als Akteur immer stärker in den Vordergrund gerückt. Er trägt entscheidend zur Rechtsentwicklung bei, indem er den EG-Vertrag und die Grundfreiheiten auslegt. Seine Urteile haben sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für Steuerberater und Steuerpflichtige teilweise ganz erhebliche Auswirkungen. Der EU-Verfassungsvertrag bestätigt die Kompetenzen des EuGH und stärkt sie.

Der EuGH entscheidet aufgrund der europäischen Verträge für die Mitgliedstaaten einschließlich ihrer Gerichte verbindlich und übt damit große Wirkung auf die Rechtsordnung und Rechtsprechung der Mitgliedstaaten aus (Art. 220 EG). Die Rechtsprechung des EuGH hat den Mitgliedstaaten in der Vergangenheit gravierende Rechtsänderungen abverlangt:

Der Urteilskomplex „Verkooijen” v. , „Manninen” v. und „Meilicke” v. hatte für die Mitgliedstaaten zur Folge, dass sie ihre Körperschaftsteueranrechnungsverfahren durch grundlegend andere Regelungen ersetzen mussten, um nicht auch die auf der Dividende haftende EU-ausländische Steuerbelastung anrechnen zu müssen. In Deutschland hat dies zur Ei...