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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Großbritannien
Das britische Erbschaftsteuerrecht sieht im Erbfall für überlebende Ehegatten sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner seit dem Jahr 2005 in der Regel eine völlige Steuerbefreiung vor. Darüber hinaus wird insbesondere die Übertragung von Unternehmensvermögen steuerlich privilegiert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nachfolgend soll die Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher betrachtet werden. In diesem Zusammenhang wird zuerst auf Grundlagen eingegangen, um anschließend die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und des Steuertarifs sowie Zahlungsmodalitäten zu erläutern. Anhand eines Beispiels werden abschließend die derzeitigen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Großbritannien dargestellt.
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Die Vererbung von in Großbritannien belegenem (= inländischem) Unternehmensvermögen unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerber oder der Gesamtheit S. 390mehrerer Erwerber, unabhängig davon, ob Erblasser und/oder Erbe(n) ihr sog. domic...