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Beratungsverträge mit Aufsichtsratmitgliedern
Verschärfung der Rechtsprechung und praktische Konsequenzen
Der Bundesgerichtshof hat sich in jüngster Vergangenheit sehr ausführlich mit der Zulässigkeit von Beratungsverträgen zwischen Aktiengesellschaften und deren Aufsichtsratsmitgliedern befasst. Die Tendenz des BGH in diesen Entscheidungen ist klar erkennbar. Die Möglichkeit für Aufsichtsratsmitglieder, eine zusätzliche Vergütung für ihre Beratungstätigkeit zu generieren, soll weitestgehend eingeschränkt werden. Die jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen lösen in juristischen Kreisen eine kontroverse Diskussion aus. Der folgende Beitrag stellt die grundsätzliche Intention des Gesetzgebers sowie die Auslegung der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung dar und gibt einen Überblick über die Zulässigkeit von Beratungsverträgen zwischen einer Aktiengesellschaft und den Mitgliedern ihres Aufsichtsrats. Ferner wird ein Einblick in den Diskussionsstand bezüglich der Adaption der für die Aktiengesellschaft geltenden Regularien auf die GmbH unter Berücksichtigung der dortigen Besonderheiten gegeben. Schließlich enthält der Aufsatz einen kurzen Überblick über die Anwendung der für den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft geltenden Normen auf andere fakultative Beratungs- und Überwachu...