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Grundstücksübertragung nach § 3 Ausgleichsleistungsgesetz
Die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen i. S. von § 3 Abs. 13 Satz 1 AusglLeistG an einen gemeinnützigen Verein ist nicht gem. § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen, da die Grundstücksübertragung keine Grundstücksschenkung i. S. des § 7 ErbStG darstellt.