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Sozialversicherung | Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen verfassungsgemäß
Die gesetzliche Pflicht der Krankenkassen, die Höhe der jährlichen Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen (§ 35a Abs. 6 Satz 2 SGB IV), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ( NWB WAAAC-75744). Mit der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen solle Transparenz geschaffen werden, um dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler an dem Einsatz öffentlicher Mittel, die auf gesetzlicher Grundlage erhoben werden, Rechnung zu tragen.