Umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit einer sog. Lottoprojektgesellschaft
Leitsatz
Eine sog. Lottoprojektgesellschaft, die gegen Entgelt Tippgemeinschaften zusammenstellt, diesen auf der Grundlage einer computergestützten
statistischen Auswertung Lottozahlenreihen zuordnet, die Spielscheine an die staatlichen Lotteriegesellschaften übermittelt
und die Gewinne an die Mitspieler überweist, erbringt damit eine einheitliche sonstige steuerpflichtige Leistung.
Das Auftreten gegenüber den staatlichen Lotteriegesellschaften ist lediglich ein unselbständiger Bestandteil dieser Leistung.
Auf die Frage, ob dieses Auftreten bei isolierter Betrachtung als Vermittlung von Lotterieumsätzen oder als steuerfreie Geschäftsbesorgung
zu werten wäre, kommt es daher nicht an.
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 492 Nr. 6 DAAAC-76248
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