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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 1395/05

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 S. 2, EStG § 6 Abs. 2, HGB § 255 Abs. 2

Investitionszulage für hergestellte Erstmuster von Stickereierzeugnissen

Leitsatz

1. Investitionen für die Herstellung von Erstmustern im Rahmen der Produktion von Stickereien sind nicht zulagenbegünstigt i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999, wenn die 410 Euro-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht überschritten wird, da die Herstellungskosten auf jedes der bei der Herstellung der sog. 0-Serie technisch bedingt entstehenden selbständig nutzungsfähigen Musterstücke aufzuteilen sind.

2. Dahingestellt konnte daher bleiben, ob es sich bei den Erstmustern um nicht zulagenfähige immaterielle Wirtschaftsgüter in der Form von Know-how handelt oder um bewegliche Wirtschaftsgüter.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAC-76211

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