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FG Münster Urteil v. - 1 K 3554/06 S

Gesetze: EStG § 48 bUStG § 14AO § 139 b, c

Verfahren:

Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen

Leitsatz

Es besteht ein öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Erteilung einer Steuernummer eigener Art. Die Einführung der Identifikationsnummern i.S.d. § 139b und § 139c AO zum zeigt, dass jeder Steuerpflichtige eindeutig zu erfassen ist. Dies geschieht durch eine Steuernummer. Die Mitteilung dieser Steuernummer ist die daraus notwendige Konsequenz.

Fundstelle(n):
TAAAC-76208

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