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Schenkung einer nicht atypischen Unterbeteiligung
Keine freigebige Zuwendung bewertbaren Vermögens
Mit der schenkweisen Einräumung einer Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil wird noch kein schenkungsteuerpflichtiger Vermögensgegenstand zugewendet, wenn diese Unterbeteiligung nicht die Voraussetzungen einer atypischen Unterbeteiligung erfüllt. Dies hat jetzt der BFH mit entschieden.
Zuwendung von Unterbeteiligungen
Der Kläger hat von seinem Vater zu verschiedenen Zeitpunkten Unterbeteiligungen an dessen Kommandit- und GmbH-Geschäftsanteilen geschenkt bekommen. Für alle Anteilsschenkungen wurde zur Rechtsstellung des Unterbeteiligten geregelt, dass der Hauptbeteiligte auch nach der Einräumung der Unterbeteiligung seine Gesellschafterrechte bei den Gesellschaften nach eigenem Ermessen ausüben soll. So durfte er auch mit Wirkung für den Unterbeteiligten bei Änderungen der Gesellschaftsverträge mitwirken oder bei den Gesellschaften ausscheiden. Allerdings hatte der Hauptbeteiligte bei seinen Entscheidungen die Interessen der Unterbeteiligten zu wahren.
Bestimmung des Zuwendungsgegenstands
Nach Auffassung des BFH sind dem Kläger mit der Einräumung der Unterbeteiligung keine Vermögensgegenstände zugewendet word...