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Editorial
Lukrative Steueroase
Mit Zitronen gehandelt hatte ein Finanzamt in einem Steueroasen-Fall. Denn nach dem Wegzug eines Berufssportlers aus Deutschland wollte das Finanzamt die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht prompt auf sämtliche Einnahmen des Sport-Cracks, die dieser von deutschen Geschäftspartnern erhalten hatte, ausdehnen. Der BFH sah das aber anders: Nur Einkünfte aus passiver Nutzungsüberlassung dürfen nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG besteuert werden. Oder anders: An Lizenzeinnahmen des Sportlers verdient Deutschland mit, an Auftritten bei Pressekonferenzen aber nicht. Warum der deutsche Fiskus auf Einnahmen aus „aktiven” Tätigkeiten keinen Zugriff hat, erläutert Miles. Mehr auf Seite 5.
Umsatzsteuerfreiheit für Erste-Hilfe-Kurse
In letzter Zeit konnte man den Eindruck gewinnen, dass der BFH der Politik den richtigen Weg in punkto Gesetzesvorhaben aufzeigen musste. Umso erfreulicher, dass es anscheinend auch noch umgekehrt geht: So hat der BFH entschieden, dass alle Erste-Hilfe-Kurse umsatzsteuerfrei sind. Dabei stützte er sich auch darauf, dass verschiedene Kultusministerien die lebensrettenden Techniken gerne in den Schulunterricht integrieren würden, wie Keller ausführt. Mehr auf Seite 8.
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