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Mineralölsteuer: Verwendung von Erdgas in einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage
Die Erstattung des vollen Mineralölsteuersatzes nach § 25 Abs. 3 Nr. 4.1 MinöStG (1999) setzt voraus, dass das begünstigte Erdgas tatsächlich sowohl zur Erzeugung von Kraft als auch von Wärme verwendet worden ist. Nicht begünstigt wird der Einsatz von Gas unmittelbar in einen dem Stromerzeuger nachgeschalteten Abhitzekessel, um dort die Temperatur der erzeugten Wärme zu erhöhen.