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FG Schleswig-Holstein 06.02.2008 3 K 167/07, NWB direkt 16/2008 S. 11

Steuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen

Eine nachträgliche technische Verbesserung i. S. von § 3 c Abs. 1 Satz 1 KraftStG liegt nur vor, wenn der Pkw nach seiner Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wird.