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FG Sachsen 02.08.2006 6 K 2632/03 (Ez) , NWB direkt 16/2008 S. 6

Steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis als Voraussetzung für Investitionszulage

Unter einer „entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken” als Voraussetzung für den Erhalt einer Investitionszulage für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden i. S. von § 3 InvZulG 1999 ist nur ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis zu verstehen. Kommt es nach einer (teilentgeltlichen) Übertragung eines Hausgrundstücks zwischen Angehörigen zu einer Rückanmietung durch den Verkäufer, liegt insoweit kein Gestaltungsmissbrauch i. S. von § 42 AO vor. Wird der Mietzins aus dem mit dem Veräußerer geschlossenen Mietvertrag mit der Rückzahlung eines mit dem Veräußerer vereinbarten Kaufpreis-Darlehens verrechnet und entsprechen sich beide Leistungen der Höhe nach, stellt dies ebenfalls keinen Gestaltungsmissbrauch dar. Der nach der Übertragung einer Immobilie zwischen Angehörigen geschlossene Vertrag ...