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FG Münster 28.12.2007 12 V 726/07 E, NWB direkt 16/2008 S. 4

Besteuerung von Teilkapitalleistungen eines Versorgungswerks

An der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Teilkapitalleistungen eines Versorgungswerks der Zahnärztekammer nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG mit 50 % bei Rentenbeginn bis 2005 bestehen keine ernstlichen Zweifel.