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FG Baden-Württemberg 12.12.2007 7 K 283/04, NWB direkt 16/2008 S. 4

Einkünfte bei Unterrichtstätigkeit

Wird eine unterrichtende Tätigkeit durch die Einschaltung einer Vielzahl von qualifizierten Mitarbeitern nicht mehr eigenverantwortlich ausgeführt, sind die Einkünfte aus der „Unterrichtstätigkeit” als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren. Eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Betriebsinhabers ist nur dann gegeben, wenn dieser seine eigene Arbeitskraft so einsetzt, dass er in der Lage ist, für die von seinen Mitarbeitern erbrachten Leistungen die uneingeschränkte fachliche Verantwortung zu übernehmen. Hierzu reicht die Übernahme der bürgerlich-rechtlichen Verantwortung gegenüber den Auftraggebern nicht aus. Die Durchführung von Fortbildungsseminaren für Mitarbeiter der gem. § 40c AFG finanzierten Maßnahmen ist keine wissenschaftliche, sondern eine unterrichtende Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. E...