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BFH 17.01.2008 VI R 45/04, NWB direkt 16/2008 S. 3

Aufteilung der Steuerschuld bei Gesamtrechtsnachfolge eines Ehegatten

Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die Gesamtschuldner rückständiger Steuern sind, kann auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ist, eine Aufteilung der Steuern nach den § 268 ff. AO beantragen.