Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Schadensersatz für entgangenen Bonus bei unterbliebener Zielvereinbarung
Hat der Arbeitnehmer aufgrund einer Rahmenvereinbarung im Arbeitsvertrag Anspruch auf einen Bonus in bestimmter Höhe, wenn er die von den Arbeitsvertragsparteien für jedes Kalenderjahr gemeinsam festzulegenden Ziele erreicht, steht ihm grundsätzlich wegen entgangener Bonuszahlung Schadensersatz zu, wenn für ein Kalenderjahr keine Zielvereinbarung getroffen wurde und der Arbeitgeber dies zu vertreten hat ( NWB ZAAAC-71216). Der für den Fall der Zielerreichung (100 %) zugesagte Bonus bildet die Grundlage für die Schadensermittlung. Die tatsächliche Zielerreichung des Arbeitnehmers ist hingegen ohne Bedeutung. Trifft auch den Arbeitnehmer ein Verschulden am Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung, ist sein Mitverschulden angemessen zu berücksichtigen.