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Wohnungseigentumsrecht | Einsichtsrecht des Verwaltungsbeirats in Vollmachten
Der Verwaltungsbeirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, Einsicht in Vollmachten zu nehmen, die dem Verwalter für eine Eigentümerversammlung (§ 24 WEG) erteilt worden sind. Diesem Anspruch kann nicht entgegengehalten werden, dass durch die Gewährung der Einsichtnahme das Vertrauensverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten gefährdet werde. Der die Vollmacht erteilende Eigentümer kann dieser Gefahr dadurch vorbeugen, dass er die Vollmachtserteilung von den Weisungen trennt und insoweit jeweils eigene Schriftstücke verfasst ().