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Behandlung von Sondervergütungen (Zinsen) eines in den USA ansässigen Gesellschafters
Erhält ein in den USA ansässiger Gesellschafter einer deutschen Personengesellschaft Zinsen für ein von ihm der Gesellschaft gewährtes Darlehen, so dürfen diese Zinsen nach dem DBA-USA 1989 in Deutschland nicht besteuert werden (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; Art. 7 Abs. 1 und 2, Art. 11 Abs. 1 und 3 DBA-USA 1989; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 5 AO).
Praxishinweise: Da auch das deutsche Recht grundsätzlich Darlehensverhältnisse zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern anerkennt, handelt es sich bei Zinsen für solche Darlehen um Zinsen i. S. des Art. 11 Abs. 1 DBA-USA, für die ein ausschließliches Besteuerungsrecht des Wohnsitzstaates des Nutzungsberechtigten besteht. Ist also der Gesellschafter der Personengesellschaft in den USA ansässig, so kommt eine Hinzurechnung der Zinsen als Sondervergütung gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bei diesem wegen des (vorrangigen) Besteuerungsrechts der Ver...