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BFH 18.09.2007 I R 15/05, StuB 7/2008 S. 279

Keine Verzinsung der festgesetzten Erstattung von Abzugsteuern

Die vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) antragsgemäß nach § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997 festgesetzte Erstattung von Abzugsteuern gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG 1997 ist nicht nach § 233a Abs. 1 Satz 2 AO zu verzinsen (Anschluss an „FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH”, EuGHE 1 2006 S. 9461; Bezug: § 233a AO; § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d, § 50 Abs. 5 Satz 1, Satz 4 Nr. 3, § 50a Abs. 4 S. 280Satz 1 Nr. 1 EStG 1997; § 2 Nr. 1, § 49 Abs. 1 KStG 1996; Art. 59, Art. 60 EGV= Art. 49, Art. 50 EG).

Praxishinweise: Die Verzinsung von Steuerabzugsbeträgen ist vom Gesetzgeber bewusst ausgeschlossen worden (§ 233a Abs. 1 Satz 2 AO) und es besteht auch keine Verpflichtung zu einer lückenlosen Verzinsung von Steueransprüchen. Das Erstattungsverfahren stellt kein Veranlagungsverfahren dar, da es sich nicht auf die persönliche Steuerpflicht bezieht. Es liegt nur ...