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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des NWB EAAAC-69082 die gegen das (BStBl 2006 II S. 178 = Kurzinfo StuB 2006 S. 78) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der im Veranlagungszeitraum 1999 erzielten Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) bestätigt. Ferner hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des und 2 BvR 2491/04 NWB EAAAC-66010 die unmittelbar gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen.
Nach dem IV A 4 – S 0338/07/0003 NWB UAAAC-74093 werden die Vorläufigkeitsvermerke Nr. 5 (Besteueru...BStBl 2005 I S. 794