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BFH 24.01.2008 V R 12/05, StuB 7/2008 S. 276

Umsatzsteuer | Überlassung von Standplätzen an Markthändler als einheitliche (steuerfreie) Vermietungsleistung

Die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an die Markthändler kann als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein (Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom – V 143/58 U, BStBl III S. 261, unter 2.; , BStBl 1969 II S. 94; S. 277 Bezug: § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1993; Art. 13 Teil B Buchst. b Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Für die einzelnen Marktteilnehmer ist wesentlich, dass sie eine Standfläche erhalten, auf der sie ihre Waren vertreiben können. Dieses Recht zur zeitlich begrenzten Nutzung einer Grundstücksfläche ist prägend für die erhaltene Leistung und etwaige „Serviceleistungen” (z. B. Stromversorgung, Endreinigung des Standplatzes) sind als Nebenleistungen zu qualifizieren, die das Schicksal der Hauptleistung (steuerfreie Vermietung) teilen. Eine Aufteilung in eine steuerpflicht...