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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Vorläufige Festsetzung der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
Das (Kurzinfo StuB 2007 S. 119; vgl. Schönwetter/Bareis, StuB 2007 S. 144) entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar. Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind gem. NWB SAAAC-74098 sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. Im Übrigen gelten die in den (BStBl I S. 794 = StuB 2005 S. 646)...BStBl I S. 692BStBl I S. 228