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Verjährungsbeginn bei Haftungsfällen
Hängt eine zivilrechtliche Vertragsgestaltung nach dem Willen des Mandanten von dem voraussichtlichen Ergebnis eines oder mehrerer Besteuerungsverfahren ab und erteilt der steuerliche Berater hierzu eine unrichtige Auskunft, beginnt die Verjährung eines auf diese Pflichtverletzung gestützten Schadenersatzanspruchs mit der Bekanntgabe des ersten nachteiligen Steuerbescheids nicht schon mit dem Vertragsabschluss ( NWB AAAAC-71301).
Praxishinweise: (1) Der Kläger hatte den beklagten Steuerberater im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung konsultiert. Aufgrund unzureichender Beratung und hieraus resultierender fehlerhafter Vertragsgestaltung verweigerte das FA die Anwendung des begünstigten Steuersatzes des § 34 EStG. Die Regressforderung...