Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abschreibungsdauer für Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens
(1) Bei Musterhäusern eines Fertighaus-Bauunternehmens handelt es sich gem. nrkr. Urteil des Hessischen NWB WAAAC-65888 (BFH-Az.: I R 47/07, EFG 2008 S. 202) um Gebäude i. S. des § 7 Satz 4 EStG in der für die Streitjahre geltenden Fassung, bei denen grundsätzlich unabhängig davon, ob diese Musterhäuser auf gemietetem oder eigenem Grund und Boden errichtet worden sind, eine AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG i. H. von 4 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen sind. Höhere Beträge können als AfA nur berücksichtigt werden, wenn im Einzelfall die tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes weniger als 25 Jahre beträgt (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) oder eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG gegeben ist. (2) Bei auf gemieteten Grundstücken in Fertigbauweise errichteten Musterhäusern beträgt die tats...