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FG Köln 12.05.2006 14 K 4247/03, NWB direkt 15/2008 S. 3

Keine Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuervorauszahlung

Die Haftung eines Geschäftsführers kann nicht damit begründet werden, dass er aufgrund seiner Mittelvorsorgepflicht zu einem früheren Zeitpunkt den Geschäftsbetrieb habe einstellen bzw. die Eröffnung des Konkursverfahrens habe beantragen müssen, mit der Folge, dass die konkrete Steuerschuld erst gar nicht entstanden wäre.