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FG Köln 15.03.2005 5 K 2696/00, NWB direkt 15/2008 S. 3

Beginn und Ende einer Außenprüfung

Das bloße Aktenstudium stellt nur dann einen Beginn der Außenprüfung dar, wenn es „am Ort” der Außenprüfung erfolgt. Die Zusammenfassung umfangreicher Prüfungsfeststellungen im Rahmen eines Betriebsprüfungsberichts kann eine Ermittlungsmaßnahme i. S. des § 171 Abs. 4 Satz 3 AO darstellen.