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FG Köln 28.11.2007 5 K 3381/06, NWB direkt 15/2008 S. 3

Fehler bei „Umsetzung eines Urteils” als offenbare Unrichtigkeit

Wird bei der „Umsetzung eines Urteils” für die Folgejahre übersehen, dass bestimmte Werbungskosten bereits in anderen Werbungskosten enthalten sind, kann es sich um eine nach § 129 AO berichtigungsfähige offenbare Unrichtigkeit handeln.