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Die reformierte Limited
Änderungen durch den Companies Act 2006
Durch die fortgesetzte Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit musste sich Deutschland nunmehr auch für den Zuzug dieser Auslandsgesellschaften öffnen. Dies setzte den Gesetzgeber in Zugzwang, die altehrwürdige und bewährte GmbH an den neuen „Wettbewerb der Rechtsformen” anzupassen. Durch die Umsetzung des geplanten MoMiG soll die GmbH nunmehr für den Wettbewerb der Rechtsformen gewappnet sein. Aufgrund der angestrebten Änderungen bei der GmbH könnten sich nunmehr die bisherigen Vorteile der Limited gegenüber der GmbH (niedrigere Gründungskosten und -zeiten, kein Mindeststammkapital) relativieren. Weniger bekannt ist, dass auch die Limited durch den Companies Act 2006 umfassend reformiert wurde. Mit Blick auf die Fortentwicklung im Gesellschaftsrecht in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten konnte auch der englische Gesetzgeber bei der Limited die geänderten Anforderungen an diese Rechtsform nicht unberücksichtigt lassen. Der Beitrag stellt ausgewählte praxisrelevante Neuerungen im Recht der „reformierten” Limited nach dem Companies Act 2006 dar, die erst zum in Kraft treten.