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EuGH 13.03.2008 Rs. C 437/06, NWB 15/2008 S. 117

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Ausgabe atypisch stiller Beteiligungen durch eine Publikumsgesellschaft

Das , Securenta, lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger zugleich steuerpflichtigen oder steuerfreien wirtschaftlichen Tätigkeiten und nichtwirtschaftlichen, nicht in den Anwendungsbereich der 6. EG-RL fallenden Tätigkeiten nachgeht, ist der Abzug der Vorsteuer auf Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Aktien und atypischen stillen Beteiligungen nur insoweit zulässig, als diese Aufwendungen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen i. S. des Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-RL zuzurechnen sind. (2) Die Festlegung der Methoden und Kriterien zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten i. S. der 6. EG-RL steht im Ermessen der Mitgliedstaaten, die bei der Ausübung ihres Ermessens Zweck und Sys...BStBl 2005 II S. 503