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FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 3 V 120/07

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 3, EStG § 26a Abs. 2

Ermittlung der zumutbaren Belastung bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten

Leitsatz

Auch wenn Ehegatten bei der getrennten Veranlagung nach § 26a Abs. 2 EStG außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG einvernehmlich einem Ehegatten zu 100 v.H. zugeordnet haben, ist die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG anhand des Gesamtbetrags der Einkünfte beider Ehegatten zu ermitteln. Für die steuerliche Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob die Ehegatten zusammen oder getrennt veranlagt werden (Anschuss an und an ).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1131 Nr. 18
IAAAC-75069

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