Ermittlung der zumutbaren Belastung bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten
Leitsatz
Auch wenn Ehegatten bei der getrennten Veranlagung nach § 26a Abs. 2 EStG außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG
einvernehmlich einem Ehegatten zu 100 v.H. zugeordnet haben, ist die zumutbare Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG anhand des
Gesamtbetrags der Einkünfte beider Ehegatten zu ermitteln. Für die steuerliche Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen
macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob die Ehegatten zusammen oder getrennt veranlagt werden (Anschuss an und an ).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 1131 Nr. 18 IAAAC-75069
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