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KSR Nr. 4 vom Seite 6

Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Buch- und Belegnachweise keine materiell-rechtlichen Voraussetzungen

Diplom-Finanzwirt (FH) Helmut Lehr

Der EuGH ist in seinen Urteilen v. - Rs. C-146/05, Collée und Rs. C-409/04, Teleos steuerehrlichen Unternehmern zur Seite gesprungen. Der BFH hat jetzt in einer Nachfolgeentscheidung klargestellt, dass die Nachweispflichten des Unternehmers keine materiellen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung sind. Dennoch bleibt der Unternehmer grundsätzlich verpflichtet, die Nachweise nach §§ 17a und 17c UStDV zu erbringen.

Autoverkäufe nach Belgien

Die Collée-KG war Organträger einer Autohaus-GmbH. Die GmbH verkaufte als Vertragshändler der A-AG für diese Pkws. Im Frühjahr 1994 erwarb ein belgischer Autohändler 20 Vorführwagen und holte die Fahrzeuge mit eigenem Transporter vom Hof der GmbH in Deutschland ab. Weil der GmbH aus Gebietsschutzgründen nur für Verkäufe an Abnehmer in der näheren Umgebung ein Provisionsanspruch zustand, wurden diese innergemeinschaftlichen Lieferungen zunächst durch Einschaltung eines sog. Strohmanns als „innerdeutsche Lieferungen” verschleiert. Im späteren Verfahren berief sich die KG jedoch auf die Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) hinsichtlich des Verkaufs der Vorführwagen n...