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Vermietung des Pkw an Arbeitgeber begründet Unternehmereigenschaft des Arbeitnehmers
Vermietet ein Arbeitnehmer seinen neu erworbenen Pkw an seinen Arbeitgeber, wird er unternehmerisch tätig. Dies gilt nach Ansicht des BFH auch dann, wenn der Arbeitgeber den Pkw anschließend dem Arbeitnehmer für betriebliche und private Fahrten zur Verfügung stellt, sofern der Pkw dann auch anderen Arbeitnehmern für betriebliche Fahrten überlassen wird.
Für den BFH war entscheidend, dass der Arbeitnehmer auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung tätig geworden ist und die Vermietung des Pkw nicht zu seinen arbeitsvertraglichen Pflichten gehörte. Unbeachtlich ist, dass die Mieteinnahmen einkommensteuerlich möglicherweise als Arbeitslohn zu behandeln sind (so , BStBl 2006 II S. 10, zu Einnahmen aus der Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arb...