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NWB direkt Nr. 14 vom

Kurz notiert

Übergang der Betriebsrentner in eine Rentnergesellschaft

Das entschieden, dass der Übergang der Versorgungsverbindlichkeiten auf eine Rentnergesellschaft nicht der Zustimmung der Betriebsrentner und der bereits ausgeschiedenen Versorgungsanwärter bedarf. § 4 BetrAVG sei nicht anwendbar und ein Widerspruchsrecht nach § 613a BGB setze voraus, dass im Zeitpunkt des Betriebsübergangs das Arbeitsverhältnis noch bestanden habe. Laut Bundesarbeitsgericht trifft den früheren Arbeitgeber jedoch die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Rentnergesellschaft – auch wenn sie in mehreren Schritten geschaffen wird – als neue Versorgungsschuldnerin ausreichend auszustatten. Sie muss in die Lage versetzt werden, nicht nur die laufenden Betriebsrenten zu erfüllen, sondern auch, sie nach § 16 Abs. 1 BetrAVG anzupassen. Dafür hat der Senat Mindestanforderungen entwickelt, die zu beachten sind. Eine unzureichende Ausstattung kann Schadenersatzansprüche der Versorgungsberechtigten gegen den früheren Arbeitgeber auslösen.

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