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FG Hamburg 11.12.2007 1 K 183/06 , NWB direkt 14/2008 S. 9

Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

Wenn es beim Zufluss von Arbeitslohn nicht darauf ankommt, ob etwaige Wartezeiten bei der VBL erfüllt werden, kann diese Frage auch nicht relevant werden, wenn es um die Beurteilung geht, ob negativer Arbeitslohn vorliegt. Kündigt der Arbeitgeber seine Beteiligung bei der VBL bevor der Arbeitnehmer seine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen konnte, entsteht grundsätzlich negativer Arbeitslohn. Maßgeblich für die Höhe des negativen Arbeitslohns sind die individuell lohnversteuerten Umlagen abzüglich eines Abschlags für in Anspruch genommene Versicherungsleistungen.