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Kurz notiert
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen Aufwand des Steuerpflichtigen berücksichtigen
Mit dem Grundgesetz unvereinbar – dies hat der Zweite Senat des festgestellt. Dieses Mal bezogen sich die Richter auf den § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a i. V. mit § 10 Abs. 3 EStG 1997 sowie alle nachfolgenden Fassungen. Die Unvereinbarkeit besteht, soweit der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer privaten Krankheitskostenversicherung und einer privaten Pflegeversicherung nicht ausreichend erfasst, die dem Umfang nach erforderlich sind, um dem Steuerpflichtigen und seiner Familie eine sozialhilfegleiche Kranken- und Pflegeversorgung zu gewährleisten. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die betreffenden einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sowie die Nachfolgeregelungen weiter anwendbar. Der Bund der Steuerzahler begrüßte das Urteil. Er hält dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts für ein deutliches Signal an den Gesetzgeber, auch für andere Bereiche das steuerliche Existenzminimum stärker als bisher im Einkommensteuer...