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BFH 15.01.2008 IX R 45/07, StuB 6/2008 S. 239

Einkommensteuer | Aufwand eines Dritten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Erhaltungsaufwendungen sind auch dann Werbungskosten des Stpfl. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sie auf einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Stpfl. abgeschlossenen Werkvertrag beruhen und der Dritte dem Stpfl. den Betrag zuwendet (Bestätigung des , BStBl II S. 623 = Kurzinfo StuB 2006 S. 78; gegen BStBl I S. 492, Bezug: § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Für den Werbungskostenabzug ist es erforderlich, dass die Aufwendungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Einkünften stehen; die Mittelherkunft ist dabei unerheblich. Bei einem von einem Dritten im eigenen Namen, aber im Interesse des Stpfl. abgeschlossenen Werkvertrag wird der wirtschaftliche Zusa...