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BFH 19.12.2007 VIII R 14/06, StuB 6/2008 S. 236

Verkauf eines Optionsrechts als steuerbare Anteilsveräußerungen

Auch eine schuldrechtliche Option auf den Erwerb einer Beteiligung (Call-Option) kann eine Anwartschaft sein, deren Veräußerung unter den sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen zu einem steuerbaren Gewinn nach § 17 EStG führt, wenn und soweit sie die wirtschaftliche Verwertung des bei der Kapitalgesellschaft eingetretenen Zuwachses an Vermögenssubstanz ermöglicht (Bezug: § 17 Abs. 1, Abs. 2 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO).

Praxishinweise: Nach dem Zweck des § 17 EStG sollen bei einer bestimmten Beteiligungshöhe Wertzuwächse wie bei einem Betriebsvermögen erfasst und besteuert werden. Um diesen Zweck sicherzustellen, erfasst das Gesetz auch Gewinne aus der Veräußerung von Anwartschaften. Eine solche Anwartschaft wird nicht allein durch ein Bezugsrecht begründet, sondern auch durch ein Optionsrecht. Das Optionsrecht begründet ebenfalls die ...