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BFH 07.02.2008 VI R 75/06, StuB 6/2008 S. 240

Einkommensteuer | Werbungskostenabzug bei Verlust einer Darlehensforderung

Die berufliche Veranlassung eines Darlehens wird nicht zwingend dadurch ausgeschlossen, dass der Darlehensvertrag mit dem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer der Arbeitgeberin (GmbH) statt mit der insolvenzbedrohten GmbH geschlossen worden und die Darlehensvaluta an diesen geflossen ist. Maßgeblich sind der berufliche Veranlassungszusammenhang und der damit verbundene konkrete Verwendungszweck des Darlehens (Bezug: § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2, § 17, § 19, § 20 Abs. 3 EStG; § 60 Abs. 1 GmbHG).

Praxishinweise: Der Verlust einer Darlehensforderung führt dann zu Werbungskosten, wenn ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht und die berufliche Tätigkeit damit im weitesten Sinn gefördert wird. In diesem Fall ist die Darlehensgewährung – auch wenn eine normale Verzinsung vereinba...