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Zugehörigkeit eines in einem Umlegungsverfahren erworbenen Grundstücks zum Betriebsvermögen
(1) Wird ein zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörendes Grundstück in ein Umlegungsverfahren eingebracht, ist gem. nrkr. NWB QAAAC-44272 (BFH-Az.: IV R 70/06, EFG 2007 S. 1061) auch das im Gegenzug erhaltene, betrieblich nicht genutzte und in der Bilanz nicht ausgewiesene Grundstück Betriebsvermögen. (2) Dies gilt auch, wenn das so erworbene Grundstück größer ist als das in das Umlegungsverfahren eingebrachte. Die für die sog. Mehrzuteilung geleistete Zahlung mindert lediglich den Entnahmegewinn bei einer späteren Betriebsübergabe unter Rückbehalt des Grundstücks (Bezug: § 4 Abs. 1, § 13 EStG).
Praxishinweise: (1) Die Kläger (Kl.) betrieben bis zur Übertragung auf ihren Sohn zum 28.2.1995 einen land- und forstwirtschaftlichen Bet...