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FG Münster 14.12.2007 12 K 4369/04 G , NWB direkt 13/2008 S. 9

Laufender Gewinn – Aufgabegewinn

Der Gewinn aus der Auflösung eines nach Forfaitierung von Leasingforderungen gebildeten passiven Rechnungsabgrenzungspostens anlässlich einer Betriebsaufgabe ist Teil des Aufgabegewinns und unterliegt damit nicht der Gewerbesteuer.