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FG Rheinland-Pfalz 16.01.2008 1 K 1387/07, NWB direkt 13/2008 S. 5

Kindergeld für schwer behindertes Kind, das drei Stunden täglich arbeiten kann

Ein Kind, dessen Grad der Behinderung 100 % mit den Merkzeichen G und aG beträgt, und das aufgrund seiner Behinderung von einer Pflegeorganisation gepflegt (gewaschen, angezogen) werden muss, ist auch dann aufgrund seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn es mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann und deshalb Arbeitslosengeld II erhält.