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FG Baden-Württemberg 26.04.2007 3 K 60/07 , NWB direkt 13/2008 S. 5

Wirksamkeit eines gegen den Steuerpflichtigen und seinen verstorbenen Ehegatten gerichteten Bescheids

Gegen die Wirksamkeit eines gegen den Steuerpflichtigen und seinen verstorbenen Ehegatten gerichteten Zusammenveranlagungsbescheids zur Einkommensteuer kann nicht eingewandt werden, dass die gegen den verstorbenen Ehegatten nach dessen Tod gerichtete Steuerfestsetzung unwirksam gewesen ist. Aus dem Rechtsgedanken des § 125 Abs. 4 AO ergibt sich, dass die Festsetzung gegenüber dem Steuerpflichtigen in solchen Fällen regelmäßig wirksam bleibt. Die Prüfung, ob vom Abzug des Kinderfreibetrags abzusehen ist, weil er die Kindergeldentlastung nicht übersteigt (sog. Günstigerprüfung), ist nicht auf das einzelne Kind bezogen, sondern als Gesamtbetrachtung durchzuführen, wenn sie unter Berücksichtigung der sogenannten Fünftel-Regelung für außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG zu erfolgen hat.